Hausordnung
Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Die folgenden Ordnungsbestimmungen sind zu beachten:
Mietstudionutzung und Verhalten:
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Den Anweisungen des Studiopersonals sind unbedingt einzuhalten.
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Schäden im Studio oder an den Geräten sind unverzüglich dem Studiopersonal bekannt zu geben.
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Die Studio-Räumlichkeiten sind bis spätestens zum Ende der gebuchten Zeit zu verlassen. Beim Betreten und beim Verlassen des Hauses
ist dafür Sorge zu tragen, dass sich andere Mieter im Haus nicht gestört fühlen und Türen stets geschlossen sind. Das gilt auch für Auf-
und Abbau, der zugig und leise geschieht.
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Das Studio mit Geräten und Einrichtung muss vor dem Verlassen aufgeräumt und in den Zustand versetzt werden, wie es vorgefunden
wurde (die dafür notwendige Zeit ist einzuplanen und innerhalb der gebuchten Zeit unterzubringen). Benutztes Geschirr ist gesammelt im
Bereich der Sitzecke zu deponieren.
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Gebäudeeingänge, Flure und Treppen, alle Eingänge und Zufahrten müssen als Flucht-, Zufahrts- und Rettungswege zur Verfügung stehen
und sind grundsätzlich freizuhalten.
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Der Umgang mit offenem Licht, Feuer oder feuergefährlichen Stoffen ist nicht gestattet, ebenso die Nutzung von vorhandenen Öfen bzw.
Kaminen ist untersagt.
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Das Beklettern, Verrücken oder Umbauen von Möbeln sowie das Nageln, Dübeln oder Überkleben von Wänden, Türen und Fußböden ist untersagt.
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Innerhalb und außerhalb des Studios ist Grillen oder offenes Feuer ebenfalls untersagt und somit verboten!
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Allgemeines, sittenübliches Verhalten (keine Ruhestörung, keine Verschmutzung der Räumlichkeiten, kein Springen oder Trampeln etc.) wird vorausgesetzt.
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Lärm ist in allen Räumlichkeiten nicht gestattet.
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Das Rauchen ist im gesamten Studio nicht gestattet.
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Der Konsum von Alkohol ist in den gesamten Räumlichkeiten untersagt.
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Außerhalb der gemieteten Räumlichkeiten (vor dem Tor und in der gesamten Nachbarschaft) ist das Fotografieren / Filmen verboten.
Technik:
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Die Benutzung eigener mitgebrachter Studiogeräte, insbesondere Blitzanlagen und sonstige Leuchten sind vorher dem Studiopersonal bekannt zu geben.
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Mit den technischen Geräten sowie mit allen Einrichtungsgegenständen ist schonend und pfleglich umzugehen.
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Die Blitzanlage darf nicht häufiger als 8x / Minute ausgelöst werden, um eine Überhitzung zu vermeiden.
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Das Verwenden mehrerer Verbraucher gleichzeitig (Licht, Heizung, Wind, Lüfter) oder grundsätzlich Verbraucher mit Haushalts-unüblichem Stromverbrauch sind nicht gestattet.
Nutzung von Küche, Bad und Sanitäreinrichtungen:
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Die Miniküche dient nicht als Kochküche; demnach ist das Kochen für Produktionspersonal und Dritte nicht gestattet. Sollte aufgrund von Produktionszwecken das Kochen notwendig sein, ist dies vorab mit dem Vermieter in Ausnahmefällen schriftlich festzuhalten. Die Nutzung aller Elektronik-Geräte ist mit dem Vermieter abzuklären.
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In den Nassbereichen ist für Hygiene zu sorgen. Im Falle einer Benutzung sind diese so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden. Eventuell benutzte Handtücher sind in dem dafür vorgesehenen Schmutzwäschebehälter abzulegen.
Müll und Müllentsorgung:
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Für das Entsorgen von benutzten Hygieneartikel ist ausschließlich das Entsorgen durch den vorhandenen Mülleimer im Bad vorgesehen. Hierfür ist die Toilette kein Entsorgungsort. Bei Entsorgung benutzter Hygiene-Artikel in der Toilette ist die komplette sanitäre Klempner-Rechnung seitens des Vermieters zu tragen!
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Im Interesse aller Nutzer ist der Anfall von Abfällen gering zu halten und vom Mieter spätestens mit Ende der Mietzeit auf eigene Kosten zu entsorgen.
Jeder Verstoß gegen diese Hausordnung kann zum Verweis aus dem Studio führen!